BuckminsterFuller schrieb:
Das Argument, dass es wo anders schlimmer ist, ist aber ziemlich schwach. Außerdem wärs billiger sich dauerhaft zu kümmern und nicht zu warten bis es zu spät ist.
Genau deshalb habe ich geschrieben "das soll natürlich keine Entschuldigung sein".
Man weiß aber auch nicht, wie der Mietvertrag ausgestaltet ist. In Wohnraum- wie in Gewerbemietverträgen ist es nicht unüblich, Kleinreparaturklauseln aufzunehmen. D. h. bis zu einer bestimmten Obergröße (z. B. 250 €/Monat) muss der Mieter (wäre in dem Fall der EVR) Instandhaltungsmaßnahmen selbst tragen. Der kluge Mieter repariert Schäden, die unter 250 € natürlich nicht, sondern wartet, bis soviel kaputt ist, dass die Reparatur mehr als 250 € kostet und damit der Vermieter in der Pflicht ist. Der Vermieter wartet mit der Reparatur oft. bis größere Maßnahmen notwendig sind.
Dass es günstiger ist, kleine Schäden immer sofort zu reparieren, ist ein Irrtum. Dadurch hast du nämlich viel höhere Nebenkosten (Anfahrt, Spesen, ...).
Phil