Crossover schrieb:
Ich verstehe die Ausländerregel in der Oberliga nicht ganz
In der Durchführungsbestimmung OL Süd steht
1.3.7 Transferkartenpflichtige Spieler (Art. 63 DEB SpO):
Die Anzahl der maximal einzusetzenden transferkartenpflichtigen Spieler wird gem. Art. 63 Ziff. 2
DEB-SpO auf zwei festgelegt. Ferner dürfen nur Torhüter mit deutscher Staatsanqehöriqkeit eingesetzt werden.
Art. 63 Ziff 2 DEB-SpO:
In Seniorenmannschaften dürfen im DEB-, ESBG und LEV-Meisterschaftsspielbetrieb
transferkartenpflichtige Spieler nur in begrenzter Anzahl eingesetzt werden. Über die Höhe der
Begrenzung entscheidet die zuständige Institution. Eine entsprechende Regelung ist in den
Durchführungsbestimmungen festzuhalten.
In Nachwuchsmannschaften dürfen im Meisterschaftsspielbetrieb bis zu zwei transferkartenpflichtige
Spieler eingesetzt werden.
Die LEV können für ihren Spielbetrieb - vorbehaltlich Ziff. 4 und Ziff. 5 - eine anderslautende Regelung
vornehmen.
Spielerpässe von Spielern, die unter die Einschränkung nach Abs. 1 und 2 fallen, werden mit zwei grünen
Diagonalstrichen gekennzeichnet.
dann steht jedoch unter Art 63 Ziff 4.2
Ziff. 2 ist nicht anwendbar auf transferkartenpflichtige (EU-)Gemeinschaftsangehörige und ihnen nach
dem EU-Recht gleichgestellte Personen, sofern sie Berufseishockeyspieler sind. Dies gilt auch für
Berufseishockeyspieler, die Angehörige eines Staates sind, mit denen EU-Assoziierungsabkommen
ratifiziert sind.
Somit wären alle Spieler der EU ohne Begrenzung spielberechtigt, auch ohne deutschen Pass
Was stimmt da nicht????
Ziffer 4.1 ist das Stichwort: 4.2 und 4.3 gelten NICHT für den Seniorenmeisterschaftsspielbetrieb; Wobei der 4.2 oben ja eigtl Ziffer 5 ist. Aber für die Oberliga gilt ja nur Artikel 63 Ziffer 2 also 2 Transferkartenpflichtige Spieler.