Grafing, 19.11.2013. Der EHC Klostersee hat sich aufgrund der verschiedenen Vorfälle in der Vergangenheit, zuletzt beim Auswärtsspiel in Bayreuth dazu entschieden, seine Politik gegenüber sog. Fans, die die Reputation des Vereins durch ihr Verhalten nachhaltig schädigen, deutlich zu verschärfen.
Nicht nur, dass der Ruf des EHC damit dauerhaft beschädigt wird, sind aufgrund der nun erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen deutliche wirtschaftliche Nachteile damit verbunden, da der Verein sich gezwungen sieht, mit einem professionellen Sicherheitsdienst für Sicherheit und Ordnung im heimischen Stadion zu sorgen. Hierbei sind auch noch mögliche Geldstrafen zu Lasten des EHC nicht berücksichtigt. Der EHC behält sich auch das Recht vor, jeden Zuschauer, der an Aktionen teilnimmt, die Geldstrafen des Verbandes nach sich ziehen, persönlich in Regress zu nehmen.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Grafing als zuständige Sicherheitsbehörde und der Polizeiinspektion Ebersberg wurde nun beschlossen, dass jeder Besucher, der im eigenen oder auch im auswärtigen Stadion negativ in Erscheinung tritt, sofort mit einem Stadionverbot für die restliche Saison belegt wird. Besucher, die entgegen des Stadionverbots Spiele des EHC Klostersee besuchen, werden ebenfalls ohne weitere Vorankündigung wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.
Das Gesetz sieht in § 123 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe als Sanktion vor.
www.ehck.de/portal/38-archiv/saison-2013...besuchern?itemid=142
In meinen Augen vollkommen richtig so. Sollens zum Fußball gehn