HondoMcGee schrieb:
Manche scheinen ernsthaft zu glauben, dass Politiker Maßnahmen wie den jetzt angekündigten Lock-Down aus dem Bauch heraus entscheiden bzw. die einzelnen Restriktionen willkürlich festlegen. Hinter diesen Entscheidungen stecken Expertengremien, auf deren Expertise die Politiker vertrauen müssen - und das ist auch gut so. Diese Experten - Drosten und Co. - sind anerkannte Koryphäen auf ihren Gebieten. Nicht diese 1% selbsternannten "Ich-weiß-Alles-besser-Gurus".
Man kann von Angela Merkel halten was man will. Ich teile auch nicht alle ihre Entscheidungen. Aber ich habe Respekt vor ihr. Diese Frau handelt aus tiefster Überzeugung und setzt ihre Vorstellungen durch. Genau diese Stärke muss ein Staatsoberhaupt zeigen.
Für viele Branchen und Personen ist dieser erneute Lock-Down dramatisch. Existenzen werden bedroht, vernichtet - von Kollateralschäden wie Alkoholsucht, häuslicher Gewalt bis hin zu einem Anstieg der Selbstmordrate, der sicherlich kommen wird - gar nicht zu sprechen. Ich bin froh, dass ich solche Entscheidungen nicht treffen muss. Und ich bin froh, dass man seitens der Politik der Pandemie nicht einfach freien Lauf lässt. Denn dann ginge der Schaden ins Unermessliche.
Phil
Hier ein Artikel zu Deinem Experten DROSTEN !
Natürlich sind es freie Medien, welche die brisanten Recherchen in die Öffentlichkeit tragen, obwohl die Frage nach der Dissertation von Virorolge Drosten mehr Fragen als Antworten aufwirft und in der aktuellen Situation atomaren Sprengstoff besässe. Als Beifang ergaben die Recherchen, dass der «Hausvirologe» von Kanzlerin Merkel, Christian Heinrich Maria Drosten, beruflich wie privat mit der reichsten Familie Deutschlands, der Familie Quand eng verwoben ist. Dies ist allein kein Verbrechen, aber im Gesamtkontext zu «Plandemie» typisch. Überall scheinen die Fäden zusammen zu laufen, wo Macht und Einflussnahme am grössten sind.
Suspekt
Der auf Wissenschaftsbetrug spezialisierte Naturwissenschaftler Dr. Markus Kühbacher kommt anhand seiner Nachforschungen zum Schluss, dass Drostens Doktortitel zu Unrecht verliehen wurde, beziehungsweise hätte ihm dieser entzogen werden müssen. Drostens Promotionsschrift war bis zum Sommer 2020 nicht auffindbar. Mit der Popularität Drostens, stieg auch das Interesse an der Promotionsschrift des Virologen, der mit seinem PCR-Test die Welt fest im Griff zu haben scheint. Drosten promovierte im Jahr 2003 im Fachbereich Medizin an der Goethe-Universität Frankfurt und forscht inzwischen als Universitätsprofessor an der Charité in Berlin. Dr. Kühbacher, der Drostens Promotion Anfang April auf Plagiate und andere Ungereimtheiten überprüfen wollte stieß dabei auf Unglaubliches. Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert und es gab kein einziges Exemplar dieser Dissertation! Dr. Kühbacher suchte vergeblich in Dutzenden Bibliotheken deutschlandweit.
Kühbacher: «Auffällig ist auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert».
Ein Leiter des Archivs der Universität Frankfurt, bestätigte, dass man erst im Sommer 2020 ein Exemplar der Dissertation von der Leiterin des Dekanats des Fachbereichs Medizin an der Universität Frankfurt erhalten habe. Wegen einem angeblichen Wasserschaden sei das Exemplar 17 Jahre im Kellerarchiv des Promotionsbüro gelagert worden.
Die Frage bleibt
Wie konnte der Wasserschaden die Dissertation in sämtlichen Katalogen der Universitätsbibliotheken ausradieren? Und warum hat Drosten «die Welt» Monate lang nach seiner Dissertation suchen lassen? Warum stellte er nicht einfach eine Kopie ins Netzt?
Laut Dr. Kühbacher müsste Drosten der Doktortitel entzogen werden. Denn die Verleihung einer Promotionsurkunde darf erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation als auch die Abgabe der Pflichtexemplare. «Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen.»